Ihre Stimme für ein klares Nein zur Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen
Sehr geehrte Frau Dr. Angelika Merkel
dem Deutschen Bundestag liegen drei gleichlautende Gesetzentwürfe zur Aufnahme des Merkmales der sexuellen Identität in den Schutzkatalog des Artikels 3 des Grundgesetzes vor. Wir bitten Sie, dem Anliegen mit Ihrer Stimme Geltung zu verschaffen.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat für die Forderung nach Ergänzung des Grundgesetzes um das Verbot der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen breite gesellschaftliche Unterstützung erhalten. Prominente aus Kunst und Medien, Persönlichkeiten aus den Kirchen und den Gewerkschaften, sowie viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus verschiedenen Parteien unterstützen das Anliegen. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich ausdrücklich für die Ergänzung des Diskriminierungsverbotes im Grundgesetz ausgesprochen. Die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ im Verbotskatalog von Artikel 3 Abs. 3 GG ist ein notwendiger und wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen.
Das Grundrecht auf Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist derzeit nicht ausreichend geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr in einer Grundsatzentscheidung das Merkmal der sexuellen Identität den in Art. 3 Abs. 3 aufgeführten Merkmalen erfreulicherweise angenähert. Annäherung ist aber keine Gleichstellung. Auch ist die Rechtsprechung auf diesem Feld keineswegs konsistent.
2001 hat der Bundesgesetzgeber ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität im Betriebsverfassungsgesetz eingeführt, 2006 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für den Sektor Beschäftigung und Beruf und Bereiche des Allgemeinen Zivilrechts. Der Gesetzgeber sollte über 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes dafür sorgen, dass diese Wertentscheidung auf Nichtdiskriminierung auch dort klar zum Ausdruck kommt. Die Verfassung hat die Funktion, die Bedingungen, unter denen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zusammen leben, zu verdeutlichen. Hier ist Transparenz gefordert: Der Bürger als Normadressat hat das Recht, in der Verfassung erkennen zu können, was in grundlegenden Fragen des Zusammenlebens rechtens und geboten ist.
Die gesellschaftspolitische Dimension eines verfassungsrechtlichen Bekenntnisses zur Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung kommt vor allem der jungen Generation zu Gute. Schülerinnen und Schüler lernen ihre Rechte und Pflichten in der Gesellschaft nicht zuletzt in der Auseinandersetzung mit unserer Verfassung kennen. Warum soll der Jugendliche im Coming-out darin nichts über seine Grundrechte als Schwuler lesen können? Es wird ihn bei der Selbstfindung ermutigen, wenn er und alle seine Klassenkameradinnen und -kameraden im Sozialkundeunterricht erfahren, dass in der Verfassung ausdrücklich steht: Niemand darf wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden. Ebenso könnte die lesbische Neubürgerin in ihrem Integrationskurs durch die Lektüre von Art. 3 Abs. 3 GG unmittelbar aus dem Originaltext erfahren, dass ihre sexuelle Identität in Deutschland unter dem Schutz der Verfassungsordnung steht.
Diskriminierung, Herabsetzung und gewalttätige Ausschreitungen werden durch Tabus und Sprechverbote genährt. Dagegen helfen verständliche Worte und klare Positionen. Warum sollte das Grundgesetz an dieser Stelle schweigen? Wer Gleichberechtigung ernst nimmt, sollte unsere Verfassung nicht gegen die Erwähnung der Rechte von Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen abschotten.
Viele Menschen haben weiterhin Vorurteile gegenüber Lesben und Schwule. Dazu gehört auch die Befürchtung, das geforderte Grundrecht gegen Diskriminierung wegen der sexuellen Identität könne missbraucht werden. Ein Blick auf die internationale Rechtslage und Rechtsprechung genügt, um dieses Fehlurteil zu korrigieren: Das von uns geforderte Grundrecht ist in zahlreichen internationalen und europarechtlichen Regelungen festgehalten und unmissverständlich in Einklang mit den Werten der Familie sowie den Rechten von Jugendlichen und Kindern gebracht worden.
Wir bitten Sie, sich in Ihrer Fraktion dafür einzusetzen, dass der Deutsche Bundestag für eine Ergänzung des Grundgesetzes votiert. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Forderung auf Länderebene auch von Regierungen getragen wird, an denen CDU und FDP beteiligt sind und diese Forderung auch von den Lesben und Schwulen in der Union (LSU) und den Jungen Liberalen (JuLis) gestützt wird.
Die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ war bereits ein zentrales Thema der beiden „Christopher Street Days“ (CSD) in Rostock und Schwerin. Insgesamt nahmen mehrere tausend Menschen an diesen Veranstaltungen teil und verliehen damit den Forderungen nach einer weiteren rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern sowie transsexuellen und intersexuellen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern Nachdruck. 2010 wird die Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes erneut zentrale Forderung der CSDs in Schwerin (3. Juli) und Rostock (17. Juli) sein.
Mit freundlichen Grüßen
| Roy Rietentidt LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen in Mecklenburg-Vorpommern „Gaymeinsam“ e. V. |
Falk Koop CSD Schwerin e. V. |
Sebastian Reinke CSD Rostock e. V. |
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Dietrich Monstadt Abgeordneter im Bundestag Hier geht es zur Antwort
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Christian Ahrendt Abgeordneter im Bundestag Hier geht es zur Antwort