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Ihre Stimme für ein klares Nein zur Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen


Sehr geehrte Frau Dr. Angelika Merkel

dem Deutschen Bundestag liegen drei gleichlautende Gesetzentwürfe zur Aufnahme des Merk­males der sexuellen Identität in den Schutzkatalog des Artikels 3 des Grundgesetzes vor. Wir bitten Sie, dem Anliegen mit Ihrer Stimme Geltung zu verschaffen.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat für die Forderung nach Ergänzung des Grund­gesetzes um das Verbot der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transgender und inter­sexuellen Menschen breite gesellschaftliche Unterstützung erhalten. Prominente aus Kunst und Medien, Persönlichkeiten aus den Kirchen und den Gewerkschaften, sowie viele Bürger­meiste­rinnen und Bürgermeister aus verschiedenen Parteien unterstützen das Anliegen. Auch das Deut­sche Institut für Menschenrechte hat sich ausdrücklich für die Ergän­zung des Diskrimi­nie­rungs­verbotes im Grundgesetz ausgesprochen. Die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ im Ver­bots­katalog von Artikel 3 Abs. 3 GG ist ein not­wen­diger und wichtiger Schritt zur Gleich­stellung von Lesben, Schwulen, Transgender und inter­sexuellen Menschen.

Das Grundrecht auf Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist derzeit nicht aus­reichend geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr in einer Grund­satz­ent­scheidung das Merkmal der sexuellen Identität den in Art. 3 Abs. 3 aufge­führten Merkmalen erfreu­licherweise angenähert. Annäherung ist aber keine Gleichstellung. Auch ist die Recht­sprechung auf diesem Feld keineswegs konsistent.

2001 hat der Bundesgesetzgeber ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Iden­ti­tät im Betriebs­verfassungsgesetz eingeführt, 2006 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für den Sektor Beschäftigung und Beruf und Bereiche des Allgemeinen Zivilrechts. Der Gesetz­geber sollte über 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes dafür sorgen, dass diese Wertentscheidung auf Nichtdiskriminierung auch dort klar zum Ausdruck kommt. Die Ver­fassung hat die Funktion, die Be­din­gungen, unter denen Bürgerinnen und Bürger in Deutsch­land zusammen leben, zu ver­deut­lichen. Hier ist Transparenz gefordert: Der Bürger als Normadressat hat das Recht, in der Ver­fassung erkennen zu können, was in grund­legenden Fragen des Zusammenlebens rechtens und geboten ist.


Die gesellschaftspolitische Dimension eines verfassungsrechtlichen Bekenntnisses zur Gleich­be­rech­tigung und Nichtdiskriminierung kommt vor allem der jungen Generation zu Gute. Schüle­rinnen und Schüler lernen ihre Rechte und Pflichten in der Gesellschaft nicht zuletzt in der Aus­ein­andersetzung mit unserer Verfassung kennen. Warum soll der Jugend­liche im Coming-out darin nichts über seine Grundrechte als Schwuler lesen können? Es wird ihn bei der Selbstfindung ermuti­gen, wenn er und alle seine Klassenkameradinnen und -kameraden im Sozialkunde­unter­richt erfahren, dass in der Verfassung ausdrücklich steht: Niemand darf wegen der sexuellen Iden­ti­tät benachteiligt werden. Ebenso könnte die lesbische Neubürgerin in ihrem Integrationskurs durch die Lektüre von Art. 3 Abs. 3 GG unmittel­bar aus dem Originaltext erfahren, dass ihre sexu­elle Identität in Deutschland unter dem Schutz der Verfassungsordnung steht.

Diskriminierung, Herabsetzung und gewalttätige Ausschreitungen werden durch Tabus und Sprech­verbote genährt. Dagegen helfen verständliche Worte und klare Positionen. Warum sollte das Grundgesetz an dieser Stelle schweigen? Wer Gleichberechtigung ernst nimmt, sollte unsere Ver­fassung nicht gegen die Erwähnung der Rechte von Lesben, Schwulen, Trans­gender und inter­sexuellen Menschen abschotten.

Viele Menschen haben weiterhin Vorurteile gegenüber Lesben und Schwule. Dazu gehört auch die Be­fürch­tung, das geforderte Grundrecht gegen Diskriminierung wegen der sexu­ellen Identität könne missbraucht werden. Ein Blick auf die internationale Rechtslage und Recht­sprechung ge­nügt, um dieses Fehlurteil zu korrigieren: Das von uns geforderte Grund­recht ist in zahlreichen inter­nationalen und europarechtlichen Regelungen festgehalten und unmiss­verständlich in Ein­klang mit den Werten der Familie sowie den Rechten von Jugend­lichen und Kindern gebracht worden.

Wir bitten Sie, sich in Ihrer Fraktion dafür einzusetzen, dass der Deutsche Bundestag für eine Ergänzung des Grundgesetzes votiert. Wir möchten Sie in diesem Zusammen­hang daran erinnern, dass die Forderung auf Länderebene auch von Regierungen getragen wird, an denen CDU und FDP beteiligt sind und diese Forderung auch von den Lesben und Schwulen in der Union (LSU) und den Jungen Liberalen (JuLis) gestützt wird.

Die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes des Grundgesetzes um das Merkmal „sexu­elle Iden­tität“ war bereits ein zentrales Thema der beiden „Christopher Street Days“ (CSD) in Rostock und Schwerin. Insgesamt nahmen mehrere tausend Menschen an diesen Veranstal­tungen teil und ver­liehen damit den Forderungen nach einer weiteren rechtlichen Gleich­stellung von Lesben, Schwu­len, Bisexuellen, Transgendern sowie transsexuellen und inter­sexuellen Menschen in der Bundes­republik Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern Nachdruck. 2010 wird die Ergän­zung des Artikels 3 des Grund­gesetzes erneut zentrale Forderung der CSDs in Schwerin (3. Juli) und Rostock (17. Juli) sein.


Mit freundlichen Grüßen

Roy Rietentidt
LSVD-Landesverband der Lesben und
Schwulen in Mecklenburg-Vorpommern
„Gaymeinsam“ e. V.
Falk Koop
CSD Schwerin e. V.
Sebastian Reinke
CSD Rostock e. V.

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1. Antwort
Dietrich Monstadt Abgeordneter im Bundestag Hier geht es zur Antwort

2. Antwort
Christian Ahrendt Abgeordneter im Bundestag Hier geht es zur Antwort