Get Adobe Flash player

zur Ergänzung des Grundgesetzes um ein Verbot der Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Identität

Lesben und Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, Benachteiligungen und sogar gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt Einfachgesetzliche Regelungen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder auch die Eingetragene Lebenspartnerschaft haben die Situation der Betroffenen zwar verbessert. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz - das bislang fehlt - würde ein weiteres klares Zeichen setzen. Es wäre ein deutliches Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung in unserer Gesellschaft unter keinen Umständen rechtfertigen können. Die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz schafft darüber hinaus eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber und hält zum Abbau rechtlicher wie außerrechtlicher Benachteiligungen an. Mittels der Ausstrahlungswirkung über die Generalklauseln des Zivil-
rechts würde die Ergänzung in zahlreichen Rechtsbereichen Wirkung entfalten.

Dies ist nur ein kleiner Auszug, das ganze Dokument gibt es hier als PDF Bundesratsinitiative .